meine Abgabebedingungen gellten als meine AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungen)

Schön dass Sie sich für unsere Meerschweinchen interessieren

 

Es handelt sich bei den erfurter Flauschwolken, um keine gewinnorientierte, sondern eine reine Hobbyzucht.

Jedes der Meerschweinchen hat ein tolles Zuhause mit lieben Menschen verdient. Um die Chancen auf genau dieses zu verbessern, gibt es diese Abgaberegeln. Sie sind als Geschäftsbedingungen zu verstehen und somit bindend.

 

1.       Haltungsanforderungen

Kein Schwein bleibt allein.

Auch nicht mit einem artfremden Lebensgefährten. Das heißt, wir geben unsere Tiere nur in bestehende Meerschweinchen-Gruppen bzw. zu *Rest-Schweinchen* aus ehemaligen Gruppen oder paar- bzw. gruppenweise ab.

 

Die Unterbringung muss der jeweiligen Gruppengröße angemessen sein.

 

Meerschweinchen sind kein Kinderspielzeug! Auch wenn es unter ihnen welche gibt, die es lieben gekrault zu werden. Das bedeutet, dass die Anschaffung von Meerschweinchen immer eine Familienangelegenheit ist und die Eltern ihre Kinder zu artgemäßem Umgang und Versorgung anleiten müssen. Dazu gehört es auch, sich über die Bedürfnisse der neuen Familienmitglieder zu informieren. Dabei helfen ich gerne.

 

2.       Abgabe von Jung- und Alttieren

Jedes Tier, das bei uns zur Abgabe steht, wird bei Reservierung und vor dem Auszug einer optischen und sensorischen Gesundheitskontrolle unterzogen, allgemein als MÜV (Meeri-TÜV) bekannt. Damit gewährleisten wir, dass nur augenscheinlich gesunde Tiere umziehen.

 

Trotzdem kann es sein, dass das / die neuen Schweinchen am nächsten Tag eine Pilzstelle, Haut- oder Haarparasiten, ein Schnupfnäschen oder gar eine Augenverletzung haben. Das sind schlicht die Gefahren, die durch Stress bei jedem Transport möglich sind.

Tiere mit einem Befund werden nicht oder nur nach Absprache übergeben.

Wie sich ein Tier weiterentwickelt, also ob es sich als Zucht- oder Schautier eignen wird, liegt nicht in unserer Macht. Deshalb übernehmen wir dafür auch keine Garantie. Jeder Züchter muss selber entscheiden, ob er unsere Einschätzung zur Zuchteignung eines Tieres teilt oder nicht. Zuchtgeeignet heißt bei den Abgabetieren lediglich, dass es keinen offensichtlichen oder medizinischen Grund gibt, der dagegenspricht.

Wird ein Tier mit Fehler wie zum Beispiel Faltohr, Farb- und Fellfehler beschrieben, handelt es sich um reine Schönheitsfehler, die ausschließlich für den Züchter relevant sind. Sie beeinträchtigen das Tier nicht. Medizinische Fehler werden immer ausdrücklich genannt und erklärt.

 

3.       Auswahl, Reservierung und Kauf

Zur Abgabe stehen grundsätzlich alle Tiere, an denen es dran steht. Das heißt aber nicht, dass es hoffnungslos ist, auch mal andere Tiere anzufragen. Es ist immerhin möglich, dass ich über eine Abgabe nachdenke, mich aber noch nicht entschlossen habe.

Ist die Wahl auf ein Abgabe-Schweinchen gefallen, kann es sofort für 7 Tage reserviert werden. Erfolgt in diesem Zeitraum eine An- oder Bezahlung, verlängert sich die Reservierung um 7 Tage ab Zahlungseingang. Innerhalb dieser Zeit ist durch den Käufer für den Umzug des Schweinchens und seine vollständige Bezahlung zu sorgen. (Siehe Position 5)

Eine Übergabe erfolgt immer erst bei vollständiger Bezahlung, bis dahin behalten ich mir das Eigentumsrecht am Tier vor.

Ich verkaufe kein(e) Tier(e) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Erlaubnis und Beisein der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

 

4.       Rücktritt vom Kauf

Erfolgt innerhalb der Reservierungszeit keine vollständige Bezahlung des Abgabetieres, werten wir das als Rücktritt vom Kauf. Die ggf. geleistete Anzahlung wird nicht erstattet, sondern für die Versorgung des reservierten Tieres einbehalten. Das Tier wird wieder zur Abgabe freigestellt.

Dies gilt auch für Tiere, die in der Reservierungszeit nicht abgeholt / versendet wurden.

Es ist dem Käufer jederzeit vor Übergabe des Meerschweinchens freigestellt von Kauf zurückzutreten und so das Tier wieder zur Vermittlung freizugeben. Dabei wird die geleistete An- oder Bezahlung nicht erstattet, sondern für die Versorgung des reservierten / gekauften Tieres einbehalten.

Wir Züchter können jederzeit vor Übergabe des Meerschweinchens vom Verkauf zurücktreten und verpflichten uns die An- oder Bezahlung zurück zu zahlen.

 

5.       Aus- bzw. Umzug

Die Organisation von Aus- bzw. Umzug obliegt dem Käufer.

Sehr gerne bringe ich die Meerschweinchen persönlich ins neue Zuhause. Innerhalb eines Radius von 100km gegen Erstattung der Fahrtkostenpauschale (20€ je 100km). Diese wird für Hin- und Rückfahrt fällig.

 

Mitfahrgelegenheiten sind auch möglich und gern gesehen.

Ist eine Versendung des reservierten Tieres auf Grund der Wetterbedingungen nicht machbar, verlängert sich die Reservierung einmalig um 7 Tage. Ab dem 8. Tag wird eine Versorgungspauschale von täglich 3,50 € fällig. Außerdem ist es dem Käufer freigestellt vom Kauf zurückzutreten und so das Meerschweinchen wieder zur Vermittlung freizugeben. Dabei wird die geleistete An- oder Bezahlung nicht erstattet, sondern für die Versorgung des reservierten / gekauften Tieres einbehalten.

6.      Besondere Bestimmungen

Böckchen, die auf Wunsch bei uns kastriert werden und ggf. noch ihre 6wöchige Kastrationsfrist absitzen sollen, müssen vor der Kastration incl. OP-Kosten vollständig bezahlt werden. Mögliche Nachsorgebehandlungen gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Dafür fallen für die 6 Wochen Wartezeit keine Versorgungskosten an. Das OP-Risiko trägt der Käufer, das heißt, dass im Falle des Versterbens des Meerschweinchens nur der Kaufpreis aber nicht die Tierarztkosten erstattet werden.

 

Bei Kastratinnen ist eine Heilungszeit von ca. 1 Woche zu erwarten, für die keine Versorgungskosten erhoben werden. 

Verstirbt ein Meerschweinchen während der Reservierungszeit, erstatten wir die Anzahlung / den Kaufpreis.

 

Und, vor allem sind unsere Meerschweinchen keine Futtertiere! Wer meint er muss sich Tiere halten, auf deren Speiseplan Nager stehen, soll sich bitte auch selber darum kümmern, dass das entsprechende Futter bereitsteht. Unsere Tiere werden nicht nur mit viel Liebe und Sachkenntnis gehalten und verpaart, sondern auch versorgt. Dazu gehören auch Tierarztbesuche und damit ggf. auch Medikamente, die unsere Tiere von jedem Verzehr ausschließen.

Stand August 2022